Eine Sozialdienst-Mitarbeiterin unterhält sich mit einer Patientin. Sie regelt mit ihr wie es nach der Rehabilitation weitergeht.

Zuständigkeit der Kostenträger

Als Kostenträger werden Institutionen bezeichnet, welche die finanziellen Aufwendungen für medizinische und berufliche Rehabilitationen übernehmen.

Es sind unterschiedliche Stellen zuständig, je nach Versicherungsstatus der Patientinnen und Patienten und je nach den Reha-Zielen – Erhalt der Erwerbsfähigkeit und/ oder Verhinderung von Pflegebedürftigkeit. Meistens übernehmen jedoch Deutsche Rentenversicherung (DRV) oder Krankenkassen die Zahlungen.

Wir können Patientinnen und Patienten der DRV und aller großen öffentlichen Krankenkassen behandeln. Die Kosten werden direkt mit den Trägern abgerechnet. Wir arbeiten nicht mit privaten Krankenversicherungen zusammen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, mit uns als Selbstzahler einen Behandlungsvertrag abzuschließen. Nach Beendigung Ihrer Rehabilitation erhalten Sie von uns eine Rechnung.

Wer zahlt

  • für Arbeitssuchende?

    Für Patientinnen und Patienten, die bei der Bundesagentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet sind, ist der Kostenträger die Deutsche Rentenversicherung (DRV).

  • für Beamte und pensionierte Beamte?

    Für Beamte des öffentlichen Dienstes, ob noch berufstätig oder pensioniert, ist der Kostenträger die Beihilfestelle.

  • für Bezieher von Erwerbsminderungsrenten?

    Für Patientinnen und Patienten, die Erwerbsminderungsrenten beziehen, ist der Kostenträger die Deutsche Rentenversicherung (DRV).

  • für Bundeswehrangehörige und Zivildienstleistende?

    Für Patientinnen und Patienten, die bei Bundeswehreinsätzen oder während ihres Zivildienstes erkrankt sind oder verletzt wurden, sind Kostenträger das Versorgungsamt und die Hauptfürsorgestelle.

  • für Erwerbstätige?

    Für Patientinnen und Patienten, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen, ist der Kostenträger die Deutsche Rentenversicherung (DRV).

  • für Rentner?

    Für Patientinnen und Patienten, die Altersrente (auch Teilrente – mindestens Zweidrittel der Vollrente) beziehen, sind die Kostenträger die gesetzlichen Krankenkassen.

  • für Schüler und Studenten?

    Für Patientinnen und Patienten, die noch zur Schule gehen oder ein Studium absolvieren, ist der Kostenträger die gesetzliche Unfallversicherung.

  • für Verunfallte?

    Für Patientinnen und Patienten, die einen Arbeitsunfall hatten oder an einer Berufskrankheit leiden, ist der Kostenträger die gesetzliche Unfallversicherung.

In Einzelfällen können noch andere Kostenträger zuständig sein.

Tipp: Einen Antrag auf Rehabilitation können Sie bei jedem Sozialleistungsträger stellen. Ist dieser nicht verantwortlich, muss er Ihren Antrag binnen zwei Wochen an den zuständigen Kostenträger weiterleiten.

Ihr Ansprechpartner